Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.01.2020
Aktenzeichen: XI R 10/17

Vorinstanz:

FG Sachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 01.02.2017
Aktenzeichen: 2 K 1209/16

Schlagzeile:

Rückwirkung und Voraussetzungen einer berichtigenden Rechnung bei der Umsatzsteuer

Schlagworte:

Bau, Berichtigung, Rechnung, Rechnungsberichtigung, Rückwirkung, Steuerschuldner, Stornierung, Subunternehmer, Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug, Werklieferung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Die Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung beim Vorsteuerabzug gilt unabhängig davon, ob die Berichtigung zum Vorteil oder zum Nachteil des Leistungsempfängers wirkt.

2. Auch der Stornierung einer Rechnung nebst Neuausstellung einer sie ersetzenden Rechnung kann eine solche Rückwirkung zukommen.

3. Eine Rechnung ist auch dann "unzutreffend" i.S. des § 31 Abs. 5 Satz 1 Buchst. B UStDV, wenn sie im Einvernehmen aller Beteiligten vollständig rückabgewickelt und die gezahlte Umsatzsteuer zurückgezahlt wurde.

UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
UStDV § 31 Abs. 5

zur Suche nach Steuer-Urteilen