Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.01.2020
Aktenzeichen: IX R 5/18

Vorinstanz:

FG Thüringen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.11.2017
Aktenzeichen: 4 K 791/16

Schlagzeile:

Ermittlung der Anschaffungskosten von Anteilen an einer Agrargenossenschaft, die durch die Umwandlung einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft entstanden ist

Schlagworte:

Agrargenossenschaft, Anschaffungskosten, Betriebsbereitschaft, Genossenschaft, Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft, LPG, Verlust, Wesentliche Beteiligung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1.
Der in § 17 Abs. 2 EStG verwendete Begriff der "Anschaffungskosten" ist i.S. des § 6 EStG und des § 255 Abs. 1 HGB auszulegen.
Danach sind Anschaffungskosten u.a. Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in den betriebsbereiten Zustand zu versetzen.

2.
Abweichend von diesem grundsätzlich im Bereich des § 17 EStG geltenden Begriffsverständnis sind die Anschaffungskosten von Anteilen an einer Agrargenossenschaft, die durch Umwandlung einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft i.S. des Rechts der DDR entstanden ist und die eine Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark entsprechend den Verpflichtungen des DMBilG aufgestellt hat, nach Maßgabe der Regelungen dieses Gesetzes zu bestimmen, wenn das Genossenschaftsmitglied den maßgeblichen Anteil im Zuge der Gründung der Genossenschaft erworben hat.

EStG § 17 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 7
AO § 162
GenG § 65, § 73, § 76
HGB § 255 Abs. 1
DMBilG § 1, § 7 Abs. 1 Satz 4, § 11, § 17 Abs. 4, § 52 Abs. 2 Satz 1
FGO § 67

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 22.11.2017 - 4 K 791/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 22.11.2017 - 4 K 791/16 aufgehoben.
Die Sache wird an das Thüringer Finanzgericht zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

zur Suche nach Steuer-Urteilen