Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 23.04.2020
Aktenzeichen: II B 80/19

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 02.10.2019
Aktenzeichen: 7 K 75/19

Schlagzeile:

Grunderwerbsteuer bei Verlängerung eines Erbbaurechts

Schlagworte:

Erbbaurecht, Erbbauzins, Grunderwerbsteuer, Kapitalisierung, Verlängerung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Wird ein Erbbaurecht gegen Vereinbarung eines Erbbauzinses verlängert, ist grunderwerbsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage der kapitalisierte Erbbauzins für die Verlängerungszeit.

GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1 , GrEStG § 2 Abs 2 Nr 1 , BewG § 13 , ErbbauV § 1 , ErbbauV § 9 , BewG Anl 9a

Tenor:

Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 02.10.2019 - 7 K 75/19 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

zur Suche nach Steuer-Urteilen