Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 10.03.2020
Aktenzeichen: VII B 206/18

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.11.2018
Aktenzeichen: 14 K 3423/16 AO

Schlagzeile:

Ehrenamtliche Tätigkeit als erheblicher Grund für die Verlegung eines Termins

Schlagworte:

Ehrenamt, Ehrenamtliche Tätigkeit, erheblicher Grund, Terminverlegung, Verfahrensrecht, Verlegung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Ein erheblicher Grund i.S. des § 227 Abs. 1 ZPO für eine Terminsänderung kann darin liegen, dass der Kläger als ehrenamtliches Mitglied eines Stiftungskuratoriums (hier: Stiftung für Menschen mit Behinderungen) zu einer für den gleichen Zeitpunkt wie die mündliche Verhandlung des Gerichts anberaumten Kuratoriumssitzung eingeladen worden ist.

GG Art 103 Abs 1 , FGO § 91 , FGO § 96 Abs 2 , FGO § 116 Abs 3 S 3 , FGO § 119 Nr 3 , ZPO § 227 Abs 1 , ZPO § 227 Abs 2

Tenor:

Auf die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 09.11.2018 - 14 K 3423/16 AO aufgehoben.

Die Sache wird an das Finanzgericht Münster zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens übertragen.

zur Suche nach Steuer-Urteilen