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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.04.2020
Aktenzeichen: XI R 18/19

Vorinstanz:

FG Berlin-Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.06.2019
Aktenzeichen: 7 K 7092/18

Schlagzeile:

Umsatzsteuerpflicht eines Kanzleiabwicklers

Schlagworte:

Kanzleiabwickler, Umsatzsteuer, Vermögensverwalter

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Ein Kanzleiabwickler (§ 55 BRAO) ist Vermögensverwalter i.S. des § 34 Abs. 3 AO. Daher ist er im Rahmen der ihm obliegenden Aufgaben auch zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen und zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet.

AO § 33 , AO § 34 Abs 3 , BRAO § 53 , BRAO § 55 Abs 5 , BGB § 670 , AO § 122 Abs 1

Tenor:

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 26.06.2019 - 7 K 7092/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

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