Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 04.08.2020
Aktenzeichen: VIII R 24/17

Vorinstanz:

FG Schleswig-Holstein
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.11.2015
Aktenzeichen: 4 K 93/14

Schlagzeile:

Voraussetzungen der steuerlichen Anerkennung mehrstöckiger Freiberufler-Personengesellschaften

Schlagworte:

Abgrenzung, Doppelstöckige Personengesellschaft, Freiberufler, Freiberufliche Tätigkeit, Gewerbebetrieb, Mehrstöckige Personengesellschaft, Personengesellschaft, Selbständigkeit, Unterpersonengesellschaft

Wichtig für:

Freiberufler, Personengesellschaften, Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Eine Unterpersonengesellschaft erzielt freiberufliche Einkünfte, wenn neben den unmittelbar an ihr beteiligten natürlichen Personen alle mittelbar beteiligten Gesellschafter der Obergesellschaften über die persönliche Berufsqualifikation verfügen und in der Unterpersonengesellschaft zumindest in geringfügigem Umfang leitend und eigenverantwortlich mitarbeiten.

2. Die freiberufliche Tätigkeit einer Unterpersonengesellschaft wird nicht bereits dadurch begründet, dass jeder Obergesellschafter zumindest in einer anderen Unterpersonengesellschaft des Personengesellschaftsverbunds als Freiberufler leitend und eigenverantwortlich tätig wird.

EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2, Abs. 3 Nr. 1, § 18 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 1 und 3, Abs. 4 Satz 2

Tenor:

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 17.11.2015 - 4 K 93/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

zur Suche nach Steuer-Urteilen