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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.09.2020
Aktenzeichen: IV R 14/18

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.04.2018
Aktenzeichen: 15 K 1187/17 F

Schlagzeile:

Keine Buchwertfortführung bei unentgeltlicher Übertragung des Mitunternehmeranteils und zeitgleicher Veräußerung funktional wesentlichen Sonderbetriebsvermögens an Dritte

Schlagworte:

Ausgliederung, Ausscheiden, Betriebsaufspaltung, Buchwertfortführung, Gesellschafter, Klagebefugnis, Mitunternehmeranteil, Personengesellschaft, Sonderbetriebsvermögen, Stille Reserven, Unentgeltliche Übertragung, Veräußerung, Vorweggenommene Erbfolge

Wichtig für:

Personengesellschaften, Steuerberater

Kurzkommentar:

§ 6 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 EStG greift nicht ein, wenn zeitgleich mit der Veräußerung einer funktional wesentlichen Betriebsgrundlage des Sonderbetriebsvermögens der verbliebene Mitunternehmeranteil unentgeltlich auf eine andere Person übertragen wird.

Hinweis:
Eine noch nicht vollbeendete Personengesellschaft ist nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO selbst dann für einen ausgeschiedenen Gesellschafter klagebefugt, wenn der Rechtsstreit Feststellungen betrifft, die allein den ausgeschiedenen Gesellschafter persönlich angehen.

Normen:
AO § 39 Abs. 2 Nr. 1, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a
EStG § 6 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1, Abs. 5, § 16 Abs. 3, Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
FGO § 48 Abs. 1 Nrn. 1, 3, 5, § 60 Abs. 3, § 123 Abs. 1 Satz 2

Tenor:

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19.04.2018 - 15 K 1187/17 F aufgehoben.

Die Sache wird an das Finanzgericht Düsseldorf zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

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