Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 30.07.2020 |
Aktenzeichen: | 2 K 12/19 |
Schlagzeile: |
Wirksamkeit einer durch einen nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen Befugten eingereichten Steuererklärung
Schlagworte: |
Bevollmächtigter, Hilfeleistung in Steuersachen, Nichtigkeit, Rechtswidrigkeit, Steuererklärung, Steuerpflicht, unbeschränkte Steuerpflicht, Verfahrensrecht, Wirksamkeit
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Die durch einen nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen Befugten eingereichte Steuererklärung führt weder zur Nichtigkeit noch zur Rechtswidrigkeit des auf der Steuererklärung beruhenden Steuerbescheides, sofern der Bevollmächtigte nicht gem. § 80 Abs. 7 AO zurückgewiesen worden war.
Normen:
§ 80 Abs 7 AO, § 80 Abs 10 AO, § 125 Abs 1 AO, § 8 AO,
§ 1 Abs 1 S 1 EStG 2009, EStG VZ 2016
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.