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Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.07.2020
Aktenzeichen: 2 K 12/19

Schlagzeile:

Wirksamkeit einer durch einen nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen Befugten eingereichten Steuererklärung

Schlagworte:

Bevollmächtigter, Hilfeleistung in Steuersachen, Nichtigkeit, Rechtswidrigkeit, Steuererklärung, Steuerpflicht, unbeschränkte Steuerpflicht, Verfahrensrecht, Wirksamkeit

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Die durch einen nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen Befugten eingereichte Steuererklärung führt weder zur Nichtigkeit noch zur Rechtswidrigkeit des auf der Steuererklärung beruhenden Steuerbescheides, sofern der Bevollmächtigte nicht gem. § 80 Abs. 7 AO zurückgewiesen worden war.

Normen:

§ 80 Abs 7 AO, § 80 Abs 10 AO, § 125 Abs 1 AO, § 8 AO,
§ 1 Abs 1 S 1 EStG 2009, EStG VZ 2016

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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