Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 17.06.2020 |
Aktenzeichen: | X R 18/19 |
Vorinstanz: |
FG Rheinland-Pfalz |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 21.08.2018 |
Aktenzeichen: | 4 K 1593/16 |
Schlagzeile: |
Ertragsteuerliche Beurteilung der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Wirtschaftsgütern über die Internetplattform eBay
Schlagworte: |
eBay, Einlage, Gewerbebetrieb, Hobby, Internetplattform, Liebhaberei, Privatvermögen, Sammlungsstück, unternehmerische Tätigkeit, Veräußerung, Vermögensverwaltung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Werden privat und ohne Veräußerungsabsicht angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter veräußert, kann dies auch dann der letzte Akt der privaten Vermögensverwaltung sein, wenn die Veräußerung über einen langen Zeitraum und in zahlreichen Einzelakten ausgeführt wird. Allein die Verwendung einer auch von gewerblichen Händlern genutzten Internetplattform führt zu keinem anderen Ergebnis.
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1
GewStG § 2 Abs. 1
HGB § 344 Abs. 1
Tenor:
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 21.08.2018 - 4 K 1593/16 aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.