Quelle: |
Finanzgericht Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 01.12.2020 |
Aktenzeichen: | 15 K 1494/18 U |
Schlagzeile: |
Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Übernahme des bisherigen Unternehmers als Arbeitnehmer
Schlagworte: |
Geschäftsveräußerung im Ganzen, Umsatzsteuer
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen ist auch dann möglich, wenn der Verkäufer mit seinem Know-how die Tätigkeit beim Erwerber im Rahmen einer nichtselbständigen Tätigkeit fortführt.
Hinweis: Nach Ansicht des FG Münster ist die Übernahme als Arbeitnehmer ohne Bedeutung.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen der beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängigen Revision lautet: XI R 3/21.