Quelle: |
Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 28.05.2020 |
Aktenzeichen: | 1 K 67/17 |
Schlagzeile: |
Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) durch verhinderte Vermögensmehrung bei unverzinstem Verrechnungskonto
Schlagworte: |
Forderung, Körperschaftsteuer, Verdeckte Gewinnausschüttung, verhinderte Vermögensmehrung, Verrechnungskonto, Verzinsung, vGA
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Trotz niedrigem Zinsniveau kann auf eine Verzinsung des Verrechnungskontos nicht verzichtet werden. Die nicht angemessene Verzinsung einer Forderung der Gesellschaft gegenüber ihrem Gesellschafter führt zu einer vGA in Gestalt einer verhinderten Vermögensmehrung.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen der beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängigen Revision lautet: I R 27/20.
In der offiziellen Datenbank des BFH sind folgende Informationen gespeichert:
BFH Anhängiges Verfahren I R 27/20
Aufnahme in die Datenbank am 20.01.2021
KStG § 8 Abs 3 S 2 ; KStG § 32a Abs 1 S 1
Kann die nicht angemessene Verzinsung einer auf einem Verrechnungskonto ausgewiesenen Forderung der Gesellschaft gegenüber ihrem Gesellschafter zu einer verdeckten Gewinnausschüttung in Gestalt einer verhinderten Vermögensmehrung führen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorgehend: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil vom 28.05.2020 (1 K 67/17)