Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 12.01.2021
Aktenzeichen: II B 61/19

Vorinstanz:

FG Berlin-Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.06.2019
Aktenzeichen: 3 V 3049/19

Schlagzeile:

Zeitpunkt des Bestehens ernstlicher Zweifel bei Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts durch ein Sachverständigengutachten

Schlagworte:

Bewertung, Ernstliche Zweifel, gemeiner Wert, Grundbesitz, Grundbesitzwert, Gutachten, Sachverständigengutachten

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

An der Rechtmäßigkeit eines Bescheids zur Feststellung eines Grundbesitzwerts bestehen bis zur Vorlage eines Sachverständigengutachtens beim Finanzamt zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts keine ernstlichen Zweifel, selbst wenn bereits vorher schlüssige Erwägungen, die für einen niedrigeren gemeinen Wert sprechen, vorgebracht wurden.

FGO § 69 Abs 1 , FGO § 69 Abs 3 , BewG § 198 , AO § 240 Abs 1 S 4 , GrEStG § 8 Abs 2 S 1 Nr 3 , BewG § 151 Abs 1 S 1 Nr 1 , FGO § 69 Abs 2 , BBauG § 196 , BewG § 179

Tenor:

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 24.06.2019 - 3 V 3049/19 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.

zur Suche nach Steuer-Urteilen