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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 03.12.2020
Aktenzeichen: IV R 16/18

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.05.2018
Aktenzeichen: 3 K 74/18

Schlagzeile:

Investitionsabzugsbetrag für Maschinenwerkzeuge bei Auftragsproduktion

Schlagworte:

Auftragsproduktion, Betriebsstätte, Investitionsabzugsbetrag, Personengesellschaft, Subunternehmer, Verbleiben, Werkzeug

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Ein Wirtschaftsgut des Investors wird auch dann noch i.S. des § 7g EStG in einer Betriebsstätte des Betriebs des Investors ausschließlich betrieblich genutzt, wenn es in dem Betrieb eines Anderen ausschließlich als Werkzeug zur Herstellung von durch den Investor in Auftrag gegebenen Teilen eingesetzt und in der restlichen Zeit dort für den Investor lediglich verwahrt wird.

Norm:

EStG § 7g

Tenor:

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 15.05.2018 - 3 K 74/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

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