Quelle: |
Finanzgericht München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 15.09.2020 |
Aktenzeichen: | 2 K 1316/19 |
Schlagzeile: |
Privates Veräußerungsgeschäft beim Verkauf eines nicht dauerhaft bewohnbaren Gartenhauses
Schlagworte: |
Baurecht, Eigene Wohnzwecke, Gartenhaus, Gebäude, Kleingarten, Nutzung zu eigenen Wohnzwecken, Privates Veräußerungsgeschäft
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Bei der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte greift die Ausnahme für selbstbewohnte Immobilien nicht, wenn ein voll erschlossenes Gartenhaus mit 60 qm Wohnfläche in einer Kleingartenanlage verkauft wird, das baurechtlich nicht zum dauernden Aufenthalt von Personen genutzt werden darf.
Hinweis: Das FG München hat eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken verneint.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen der beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängigen Revision lautet: IX R 5/21.
In der offiziellen Datenbank des BFH sind folgende Informationen gespeichert:
BFH Anhängiges Verfahren IX R 5/21
Aufnahme in die Datenbank am 19.03.2021
EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 3
Setzt das Merkmal "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" in § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG voraus, dass das genutzte Wirtschaftsgut nicht nur tatsächlich, sondern auch rechtlich bestimmt und geeignet sein muss, Menschen auf Dauer Unterkunft und Aufenthalt zu ermöglichen, sodass die Anwendung der Norm ausscheidet, wenn das Gebäude baurechtlich unter der Auflage genehmigt worden ist, dass es nicht zum dauernden Aufenthalt von Personen genutzt werden darf? Im Verfahren handelt es sich um ein voll erschlossenes Gartenhaus (mit 60qm Wohnfläche) in einer Kleingartenanlage.
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorgehend: FG München Urteil vom 15.09.2020 (2 K 1316/19)