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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.09.2020
Aktenzeichen: II R 24/18

Vorinstanz:

FG Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.06.2018
Aktenzeichen: 3 K 77/17

Schlagzeile:

Zuwendungsgegenstand im Sinne der Schenkungsteuer bei einer mehrmonatigen Reise mit zugebuchten Leistungen

Schlagworte:

Freigebige Zuwendung, Kreuzfahrt, Schenkungsteuer, Steuerbescheid, Steuerfestsetzung, Zuwendungsgegenstand

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Mehrere Steuerfälle erfordern grundsätzlich entweder eine Festsetzung in getrennten Steuerbescheiden oder – bei körperlicher Zusammenfassung in einem Schriftstück – die genaue Angabe, welche Lebenssachverhalte (Besteuerungstatbestände) dem Steuerbescheid zugrunde liegen, sowie eine gesonderte Steuerfestsetzung für jeden einzelnen Lebenssachverhalt (Steuerfall).

Normen:

ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1
AO §§ 119 Abs. 1, 157 Abs. 1 Satz 2

Tenor:

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 12.06.2018 - 3 K 77/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

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