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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.07.2020
Aktenzeichen: III R 62/19

Vorinstanz:

FG Berlin-Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.06.2018
Aktenzeichen: 7 K 7287/16

Schlagzeile:

Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines Firmenwagen bei der Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibungen nach § 7g EStG

Schlagworte:

betriebliche Nutzung, Beweis, Beweismittel, Fahrtenbuch, Firmenwagen, Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibung

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Ein Steuerpflichtiger kann die Anteile der betrieblichen und der außerbetrieblichen Nutzung eines Pkw, für den er den Investitionsabzugsbetrag und die Sonderabschreibung nach § 7g EStG in Anspruch genommen hat, nicht nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, sondern auch durch andere Beweismittel nachweisen.

Norm:

EStG i.d.F. des AmtshilfeRLUmsG § 7g (EStG VZ 2014)

Tenor:

Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 13.06.2018 - 7 K 7287/16 aufgehoben.

Die Sache wird an das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

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