Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 15.07.2020 |
Aktenzeichen: | III R 62/19 |
Vorinstanz: |
FG Berlin-Brandenburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 13.06.2018 |
Aktenzeichen: | 7 K 7287/16 |
Schlagzeile: |
Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines Firmenwagen bei der Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibungen nach § 7g EStG
Schlagworte: |
betriebliche Nutzung, Beweis, Beweismittel, Fahrtenbuch, Firmenwagen, Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibung
Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Ein Steuerpflichtiger kann die Anteile der betrieblichen und der außerbetrieblichen Nutzung eines Pkw, für den er den Investitionsabzugsbetrag und die Sonderabschreibung nach § 7g EStG in Anspruch genommen hat, nicht nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, sondern auch durch andere Beweismittel nachweisen.
Norm:
EStG i.d.F. des AmtshilfeRLUmsG § 7g (EStG VZ 2014)
Tenor:
Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 13.06.2018 - 7 K 7287/16 aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.