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Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.04.2021
Aktenzeichen: 4 K 1154/20 Erb

Schlagzeile:

Gewährung des Begünstigungstransfers bei der Erbschaftsteuer trotz lang andauernder Erbauseinandersetzung

Schlagworte:

Begünstigungstransfer, Erbauseinandersetzung, Erbschaftsteuer, Familienheim, Steuerbegünstigung, Zeitraum

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Die Befreiung für Familienheime bei der Erbschaftsteuerkann vom Erben auf einen Dritten übergehen, wenn im Rahmen der Nachlassteilung begünstigtes Vermögen übertragen wird.

Der sog. Begünstigungstransfer setzt entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung (BMF, Az: IV B 2 - S 2242 - 7/06) nicht voraus, dass die Erbauseinandersetzung innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall erfolgt.

Das Finanzgericht hat in einem komplexen Fall einen Zeitraum von drei Jahren als unschädlich angesehen.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof (BFH) ist die Revision anhängig.

In der offiziellen Datenbank des BFH sind hierzu die folgenden Informationen gespeichert:

BFH Anhängiges Verfahren II R 12/21
Aufnahme in die Datenbank am 20.08.2021
ErbStG § 13 Abs 1 Nr 4c ; ErbStG § 13a ; ErbStG § 13b ; ErbStG § 13c
Kann nach Ablauf von nahezu drei Jahren seit dem Erbfall davon ausgegangen werden, dass die Vermögensteilung noch im Rahmen der Teilung des Nachlasses erfolgt?
Finden die Begünstigungsvorschriften der § 13 Abs. 1 Nr. 4c, § 13a, § 13b und § 13c ErbStG für den Erwerb eines Kommanditanteils und eines Familienheims durch die Vermögensteilung unter den Erben Anwendung?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorgehend: FG Düsseldorf Urteil vom 21.04.2021 (4 K 1154/20 Erb)

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