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Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.02.2021
Aktenzeichen: 3 K 139/20

Schlagzeile:

Keine Abfärbung von gewerblichen Beteiligungseinkünften bei der Gewerbesteuer

Schlagworte:

Abfärbetheorie, Abfärbung, Beteiligung, Beteiligungseinkünfte, Freiberufler, Freiberufler-Personengesellschaft, Gewerbebetrieb, Gewerbesteuer, Personengesellschaft

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass ein gewerbliches Unternehmen i.S. des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 2 EStG nicht als nach § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG der Gewerbesteuer unterliegender Gewerbebetrieb gilt. Das gilt auch für Personengesellschaften, die ansonsten Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen (Anschluss an BFH, Urteil vom 6. Juni 2019, IV R 30/16, BStBl II 2020, 649).

2. Bei den Ausführungen des BFH in dieser Entscheidung zur verfassungskonform einschränkenden Auslegung des § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG handelt es sich nicht um ein obiter dictum, sondern um entscheidungstragende Rechtssätze.

BFH-Az: VIII R 1/22
Vorinstanz:
FG Hamburg,
Urteil vom 25.2.2021,
Az: 3 K 139/20
? stbi 49746 è GewStG § 2 Abs. 1 S. 2; EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1; GG Art. 3 Abs. 1
Keine Abfärbung von gewerblichen Beteiligungseinkünften bei der Gewerbesteuer
Führen geringfügige gewerbliche Beteiligungseinkünfte einer Freiberufler-Personengesellschaft dazu, dass die Gesellschaft insgesamt Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt und der Gewerbesteuer unterliegt?
Hinweis: Der BFH hatte entschieden, dass es bei der Abfärbung von gewerblichen Beteiligungseinkünften keine Geringfügigkeitsgrenze gibt. Die umqualifizierten gewerblichen Einkünfte seien aber nicht gewerbesteuerbar. Den dazu ergangenen Nichtanwendungserlass der Obersten Finanzbehörden der Länder hat das FG Hamburg in seinem Urteil verworfen. Der BFH hat jetzt Gelegenheit, seine Sichtweise zu bestätigen.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof (BFH) ist die Revision anhängig.

In der offiziellen Datenbank des BFH sind hierzu die folgenden Informationen gespeichert:

BFH Anhängiges Verfahren VIII R 1/22
Aufnahme in die Datenbank am 18.03.2022
EStG § 15 Abs 3 Nr 1 ; GG Art 3 Abs 1 ; GewStG § 2 Abs 1 S 2
Führen geringfügige gewerbliche Beteiligungseinkünfte einer Freiberufler-Personengesellschaft dazu, dass die Gesellschaft insgesamt Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt und auch der Gewerbesteuer unterliegt?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorgehend: FG Hamburg Urteil vom 25.02.2021 (3 K 139/20)

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