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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 14.06.2021
Aktenzeichen: 9 K 168/20

Schlagzeile:

Wirksame Einspruchsrücknahme am Tag der Bekanntgabe der verbösernden Einspruchsentscheidung außerhalb der Drei-Tages-Fiktion

Schlagworte:

Bekanntgabe, Beweislast, Drei-Tages-Fiktion, Einspruch, Einspruchsentscheidung, Einspruchsrücknahme, Rücknahme, Verböserung, Verfahrensrecht, Zugang, Zurücknahme

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Aus teleologischen, gesetzessystematischen und verfassungsrechtlichen Erwägungen heraus ist es geboten, § 362 Abs. 1 i.V.m. § 122 Abs. 2 AO so auszulegen, dass eine Rücknahme des Einspruchs zur Vermeidung einer verbösernden Einspruchsentscheidung auch dann noch bis zum Ablauf des Bekanntgabetages wirksam ist, wenn der tatsächliche Zugang außerhalb der Drei-Tages-Frist des § 122 Abs. 2 AO erfolgt.

2. Da die Verfahrensordnung ein Festhalten eines exakten Zugangszeitpunktes nicht vorsieht und dieses von den Beteiligten daher in der Regel auch nicht vorgenommen wird, würde eine andere Auslegung im Übrigen letztlich immer darauf hinauslaufen, dass im Konfliktfall eine Entscheidung über die Wirksamkeit der Rücknahme mangels tatsächlicher Feststellungen zu einer Beweislastfrage würde. Eine solche Gesetzesauslegung, die als Folge in der Rechtsanwendung nicht praktisch handhabbar ist und – abgesehen von krassen Ausnahmefällen – in Konfliktfällen nur zu Beweislastentscheidungen führen kann, kann gerade auch angesichts des Gesetzeszwecks des § 362 Abs. 1 AO nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprechen.

§ 122 Abs 2 Nr 1 AO 1977, § 173 Abs 1 Nr 1 AO 1977, § 362 Abs 1 AO 1977, § 366 AO 1977, § 72 FGO

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof (BFH) ist die Revision anhängig.

In der offiziellen Datenbank des BFH sind hierzu die folgenden Informationen gespeichert:

BFH Anhängiges Verfahren VIII R 16/21
Aufnahme in die Datenbank am 20.08.2021
AO § 362 Abs 1 ; AO § 367 Abs 2 ; AO § 122 Abs 2 ; AO § 124 Abs 1
Kann ein Einspruch noch am Tag des tatsächlichen Zugangs der mit einfachem Brief übersandten Einspruchsentscheidung --außerhalb der Drei-Tages-Fiktion-- durch eine am Abend des Zugangstags per Telefax an das Finanzamt übermittelte Rücknahmeerklärung wirksam zurückgenommen und eine Verböserung damit abgewendet werden?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 03.05.2021 (9 K 168/20)

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