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Quelle:

Finanzgericht Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.02.2021
Aktenzeichen: 11 K 2686/18

Schlagzeile:

Entnahme als anschaffungsähnlicher Vorgang bei der Prüfung anschaffungsnaher Herstellungskosten

Schlagworte:

Anschaffung, Anschaffungsnahe Herstellungskosten, Betriebsvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Entnahme, Erhaltungsaufwand, Herstellungskosten

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Das FG Köln hat eine Entnahme aus dem Betriebsvermögen bei der gebotenen norm¬pezifischen Auslegung als anschaffungsähnlichen Vorgang angesehen.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen der beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängigen Revision lautet: IX R 7/21.
In der offiziellen Datenbank des BFH sind folgende Informationen gespeichert:

BFH Anhängiges Verfahren IX R 7/21
Aufnahme in die Datenbank am 20.04.2021
EStG § 6 Abs 1 Nr 1a ; EStG § 21
Erfasst das Tatbestandsmerkmal - Anschaffung des Gebäudes - des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG auch eine vom Steuerpflichtigen vorgenommene Entnahme aus seinem (land- und forstwirtschaftlichen) Betriebsvermögen für sein Privatvermögen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorgehend: FG Köln Urteil vom 25.02.2021 (11 K 2686/18)

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