Quelle: |
Finanzgericht Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 25.02.2021 |
Aktenzeichen: | 11 K 2686/18 |
Schlagzeile: |
Entnahme als anschaffungsähnlicher Vorgang bei der Prüfung anschaffungsnaher Herstellungskosten
Schlagworte: |
Anschaffung, Anschaffungsnahe Herstellungskosten, Betriebsvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Entnahme, Erhaltungsaufwand, Herstellungskosten
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Das FG Köln hat eine Entnahme aus dem Betriebsvermögen bei der gebotenen norm¬pezifischen Auslegung als anschaffungsähnlichen Vorgang angesehen.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen der beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängigen Revision lautet: IX R 7/21.
In der offiziellen Datenbank des BFH sind folgende Informationen gespeichert:
BFH Anhängiges Verfahren IX R 7/21
Aufnahme in die Datenbank am 20.04.2021
EStG § 6 Abs 1 Nr 1a ; EStG § 21
Erfasst das Tatbestandsmerkmal - Anschaffung des Gebäudes - des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG auch eine vom Steuerpflichtigen vorgenommene Entnahme aus seinem (land- und forstwirtschaftlichen) Betriebsvermögen für sein Privatvermögen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorgehend: FG Köln Urteil vom 25.02.2021 (11 K 2686/18)