Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Hessisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.03.2021
Aktenzeichen: 4 K 1788/19

Schlagzeile:

Erste Tätigkeitsstätte eines Zeitsoldaten

Schlagworte:

Bundeswehr, Dauer, Erste Tätigkeitsstätte, Versetzung, Verwendung, Zeitsoldat, Zuordnung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Die erste Tätigkeitsstätte eines Zeitsoldaten ist dessen Bundeswehrstützpunkt.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof (BFH) ist die Revision anhängig.

In der offiziellen Datenbank des BFH sind hierzu die folgenden Informationen gespeichert:

BFH Anhängiges Verfahren VI R 6/21
Aufnahme in die Datenbank am 20.08.2021
EStG § 9 Abs 4 ; EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 ; EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1
Welche Anforderungen sind an eine erste Tätigkeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 4 Sätze 1 bis 3 EStG zu stellen (hier: Zeitsoldat, insbesondere Konkretisierung der rechtlichen Kriterien für eine dauerhafte Zuordnungsentscheidung mit Blick auf die Angabe einer voraussichtlichen Verwendungsdauer in einer Versetzungsverfügung)?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorgehend: Hessisches Finanzgericht Urteil vom 25.03.2021 (4 K 1788/19)

zur Suche nach Steuer-Urteilen