Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 12.08.2021 |
Aktenzeichen: | 6 K 152/20 |
Schlagzeile: |
Widerruf der Bestellung zum Steuerberater bei Vermögensverfall
Schlagworte: |
Berufsrecht, Bestellung, Steuerberater, Steuerschulden, Vermögensverfall, Widerruf
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
1. Ein Vermögensverfall liegt vor, wenn ein Steuerberater in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und er außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Ein Indiz sind erhebliche Steuerschulden.
2. Bestehen solche Indizien für einen Vermögensverfall, muss der Steuerberater die Indizien entkräften.
NZB eingelegt, Az. des BFH VII B 137/21.