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Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.08.2021
Aktenzeichen: 6 K 152/20

Schlagzeile:

Widerruf der Bestellung zum Steuerberater bei Vermögensverfall

Schlagworte:

Berufsrecht, Bestellung, Steuerberater, Steuerschulden, Vermögensverfall, Widerruf

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Ein Vermögensverfall liegt vor, wenn ein Steuerberater in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und er außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Ein Indiz sind erhebliche Steuerschulden.


2. Bestehen solche Indizien für einen Vermögensverfall, muss der Steuerberater die Indizien entkräften.

NZB eingelegt, Az. des BFH VII B 137/21.

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