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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.08.2021
Aktenzeichen: V R 5/19

Vorinstanz:

FG Berlin-Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.01.2019
Aktenzeichen: 8 K 8286/17

Schlagzeile:

Individueller Verbraucherschutz als Zweckbetrieb und ermäßigter Umsatzsteuersatz

Schlagworte:

ermäßigter Umsatzsteuersatz, Umsatzsteuer, Verbraucherberatung, Verbraucherschutz, Zweckbetrieb

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Eine Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 16 AO) liegt auch bei einer auf die individuelle Situation des Verbrauchers ausgerichteten Aufklärung und Information über Versicherungen vor.

2. Individuelle Verbraucherberatung gegen Entgelt kann im Rahmen eines steuerbegünstigten Zweckbetriebs nach § 65 AO erfolgen.


3. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz ist --entgegen der Verwaltungsauffassung in Abschn. 12.9 Abs. 9 UStAE-- bei allgemeinen Zweckbetrieben (§ 65 AO) nur unter den Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 3 Alternative 1 UStG anwendbar (Bestätigung der BFH-Rechtsprechung).

MwStSystRL Art. 98 Abs. 2, Anh. III Nr. 15, Art. 132 Abs. 1 Buchst. G
AO § 14, § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 16, § 65
KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9
UStG § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. A

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