Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 11.05.2021 |
Aktenzeichen: | 12 K 246/20 |
Schlagzeile: |
Begrenzung der rückwirkenden Auszahlung festgesetzten Kindergeldes
Schlagworte: |
Auszahlung, Erhebungsverfahren, Kindergeld, Rückwirkung
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Die in § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG in Verbindung mit § 52 Abs. 50 Satz 1 EStG vorgesehene Begrenzung der rückwirkenden Auszahlung festgesetzten Kindergeldes auf die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist, ist dem Erhebungsverfahren zuzuordnen und damit auch von den Finanzgerichten anzuwenden.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.