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Quelle:

Thüringer Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.10.2020
Aktenzeichen: 3 K 483/19

Schlagzeile:

++bezogene EU-Gelder (Tagegelder, Fahrt- sowie Unterkunftskos-ten) wegen Einsätzen bei der europäischen Grenzschutzagentur A in B in vollem Umfang nach § 3 Nr. 64 EStG steuerfrei?

Schlagworte:

Wichtig für:

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig. Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet ________. Die anhängigen Rechtsfragen lauten: Der Bundesfinanzhof hat die Revision mit Urteil vom ______ (Aktenzeichen _______) wie folgt entschieden:

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