Quelle: |
Thüringer Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 14.10.2020 |
Aktenzeichen: | 3 K 483/19 |
Schlagzeile: |
++bezogene EU-Gelder (Tagegelder, Fahrt- sowie Unterkunftskos-ten) wegen Einsätzen bei der europäischen Grenzschutzagentur A in B in vollem Umfang nach § 3 Nr. 64 EStG steuerfrei?
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig. Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet ________. Die anhängigen Rechtsfragen lauten: Der Bundesfinanzhof hat die Revision mit Urteil vom ______ (Aktenzeichen _______) wie folgt entschieden: