Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 27.07.2021 |
Aktenzeichen: | 3 K 27/21 |
Schlagzeile: |
Verfassungsmäßigkeit des Mindestbetrags für Verspätungszuschläge
Schlagworte: |
Mindestbetrag, Verfassungsmäßigkeit, Verspätungszuschlag
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Der Mindestbetrag für Verspätungszuschläge von 25 € je Monat nach § 152 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 AO ist auch im Fall der nach § 152 Abs. 2 AO zwingenden Festsetzung nicht im Hinblick auf eine möglicherweise geringere Steuer wegen Unverhältnismäßigkeit verfassungswidrig.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.