Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 23.07.2021 |
Aktenzeichen: | 2 K 205/20 |
Schlagzeile: |
Antrag bei der Umsatzsteuer auf Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Istbesteuerung)
Schlagworte: |
Antrag, Istbeteuerung, Umsatzsteuer
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
1. Ein Antrag zur Istbesteuerung gemäß § 20 Abs. 1 UStG kann auch z.B. durch Abgabe einer Umsatzsteuererklärung gestellt werden; aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit kann dies jedoch nur dann gelten, wenn für das Finanzamt deutlich erkennbar ist, dass die Umsätze auf Grundlage der tatsächlichen Einnahmen erklärt worden sind.
2. Beendet der Steuerpflichtige seine unternehmerische Tätigkeit und nimmt später eine neue Tätigkeit auf, setzt die Istbesteuerung für diese neue Tätigkeit einen erneuten Antrag gemäß § 20 UStG voraus.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.