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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.10.2021
Aktenzeichen: IX R 13/20

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 01.07.2020
Aktenzeichen: 7 K 2991/19 E

Schlagzeile:

Veräußerung der Beteiligung i.S. des § 17 EStG nach Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht

Schlagworte:

Anschaffungskosten, DBA Niederlande, DBA NLD, Doppelbesteuerung, Kapitalgesellschaft, unbeschränkte Steuerpflicht, Veräußerung, Wegzugsstaat, Wesentliche Beteiligung, Zuzugsstaat

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Der bis zum Zeitpunkt der Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG entstandene Vermögenszuwachs hat nicht i.S. von § 17 Abs. 2 Satz 3 EStG aufgrund gesetzlicher Bestimmungen des Wegzugsstaats im Wegzugsstaat einer der Steuer nach § 6 AStG vergleichbaren Steuer unterlegen, wenn dort keine Steuer festgesetzt worden ist.

Normen:

EStG § 17 Abs. 1, Abs. 2
DBA NLD 2012 Art. 13 Abs. 5, Abs. 6

Tenor:

Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 01.07.2020 - 7 K 2991/19 E wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.

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