Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 26.10.2021 |
Aktenzeichen: | IX R 13/20 |
Vorinstanz: |
FG Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 01.07.2020 |
Aktenzeichen: | 7 K 2991/19 E |
Schlagzeile: |
Veräußerung der Beteiligung i.S. des § 17 EStG nach Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht
Schlagworte: |
Anschaffungskosten, DBA Niederlande, DBA NLD, Doppelbesteuerung, Kapitalgesellschaft, unbeschränkte Steuerpflicht, Veräußerung, Wegzugsstaat, Wesentliche Beteiligung, Zuzugsstaat
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Der bis zum Zeitpunkt der Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG entstandene Vermögenszuwachs hat nicht i.S. von § 17 Abs. 2 Satz 3 EStG aufgrund gesetzlicher Bestimmungen des Wegzugsstaats im Wegzugsstaat einer der Steuer nach § 6 AStG vergleichbaren Steuer unterlegen, wenn dort keine Steuer festgesetzt worden ist.
Normen:
EStG § 17 Abs. 1, Abs. 2
DBA NLD 2012 Art. 13 Abs. 5, Abs. 6
Tenor:
Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 01.07.2020 - 7 K 2991/19 E wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.