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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.09.2021
Aktenzeichen: IV R 7/18

Vorinstanz:

FG Hessen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.01.2018
Aktenzeichen: 8 K 2233/15

Schlagzeile:

Beherrschungsidentität bei mittelbarer Beteiligung über eine Kapitalgesellschaft an einer Besitz-Personengesellschaft

Schlagworte:

Beherrschungsidentität, Betriebsaufspaltung, Erweiterte Kürzung, Grundstücksunternehmen, Mittelbare Beteiligung, Personelle Verpflechtung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Auch eine Beteiligung der an der Betriebsgesellschaft beteiligten Gesellschafter an einer Besitz-Personengesellschaft, die lediglich mittelbar über eine Kapitalgesellschaft besteht, ist bei der Beurteilung einer personellen Verflechtung als eine der Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung zu berücksichtigen (Änderung der Rechtsprechung).

GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2, Satz 5 Nr. 1
EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2, Abs. 3 Satz 2 Nr. 1


Tenor:

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 24.01.2018 - 8 K 2233/15 aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

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