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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.10.2021
Aktenzeichen: IX R 12/20

Vorinstanz:

FG Berlin-Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 04.06.2020
Aktenzeichen: 10 K 10154/15

Schlagzeile:

Fristbeginn bei einem privaten Veräußerungsgeschäft im Fall der Selbstbenennung aufgrund eines befristeten Benennungsrechts

Schlagworte:

Annahmefiktion, Anschaffung, Erwerberbenennungsrecht, Frist, Fristbeginn, Käufer, Kauvertrag, Privates Veräußerungsgeschäft, Selbstbenennung, Selbsteintritt, Spekulationsgeschäft, Verpflichtungsgeschäft

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Ist der Grundstückskaufvertrag mit einem befristeten Erwerberbenennungsrecht ausgestattet, kommt es zur Anschaffung i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG im Zeitpunkt der Selbstbenennung (Selbsteintritt), selbst wenn der Benennungsberechtigte das Grundstück mit dem späteren Fristablauf ohnehin "automatisch" (Annahmefiktion) erworben hätte.

EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Tenor:

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 04.06.2020 - 10 K 10154/15 aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des gesamten Verfahrens haben die Kläger zu tragen.

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