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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.01.2022
Aktenzeichen: 9 K 165/20

Schlagzeile:

Steuerliche Behandlung von Beiträgen zu einer Sportinvaliditätsversicherung eines Berufssportlers

Schlagworte:

Berufssportler, Sportinvaliditätsversicherung, Versicherungsbeitrag, Werbungskosten

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Beiträge eines Berufssportlers zu einer Sportinvaliditätsversicherung, mit welcher Einnahmeausfälle abgesichert werde sollen, ohne dass eine Unterscheidung getroffen wird, ob die krankheits- oder unfallbedingte Unfähigkeit die sportliche Tätigkeit dauerhaft oder vorrübergehend auszuüben unmittelbar auf ein mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängendes Ereignis zurückzuführen ist oder durch einen Unfall im privaten Bereich bzw. eine dem allgemeinen Lebensrisiko zuzurechnende Erkrankung ausgelöst wurde, sind keine Werbungskosten.

Revision zugelassen.

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