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Quelle:

Finanzgericht Berlin-Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.01.2022
Aktenzeichen: 8 K 8008/21

Schlagzeile:

Gewerblicher Grundstückshandel im Immobilienkonzern

Schlagworte:

Durchgriffsverbot, erweiterte Grundbesitzkürzung, Erweiterte Kürzung, Gewerbesteuer, Gewerblicher Grundstückshandel, Immobilienkonzern, Konzern, Kürzung, Nachhaltigkeit, Personenidentität, Private Vermögensverwaltung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Besteht in einem Immobilienkonzern hinsichtlich Beteiligungsstruktur und Geschäftsführung eine Personenidentität hinsichtlich der einzelnen Objektgesellschaften, so ist den einzelnen Objektgesellschaften die für den gesamten Konzern bestehende Wiederholungsabsicht der Geschäftsführer zum wiederholten Erwerb und zur wiederholten Veräußerung von Immobilien im Hinblick auf die Nachhaltigkeit im Sinne des § 15 Abs. 2 EStG zuzurechnen.

Der gewerbliche Grundstückshandel kann zu einem Verstoß gegen das Ausschließlichkeitsgebot bei der erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung für Grundstücksunternehmen führen.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof (BFH) ist die Revision anhängig.

In der offiziellen Datenbank des BFH sind hierzu die folgenden Informationen gespeichert:

BFH Anhängiges Verfahren III R 12/22
Aufnahme in die Datenbank am 20.05.2022
EStG § 15 Abs 2 ; GewStG § 9 Nr 1 S 2
1. Ist das Verwalten und Nutzen bei der Anwendbarkeit der erweiterten Grundbesitzkürzung des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG mit privater Vermögensverwaltung gleichzusetzen? Hat die "En-bloc-Veräußerung" die Grenzen privater Vermögensverwaltung überschritten?
2. Setzt der gewerbliche Grundstückshandel eine nachhaltige Tätigkeit im Sinne des § 15 Abs. 2 EStG voraus?
3. Sind Verkäufe anderer Objektgesellschaften bei der Prüfung der Nachhaltigkeit im Sinne von § 15 Abs. 2 EStG aufgrund des Durchgriffsverbots nicht zuzurechnen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 18.01.2022 (8 K 8008/21)

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