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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.06.2021
Aktenzeichen: 6 K 10176/18

Schlagzeile:

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung gezahlter Wartungsgebühren für geleaste und zur Vermietung bestimmte Nutzfahrzeuge

Schlagworte:

Gewerbesteuer, Hinzurechnung, Leasing, Mietvertrag, Nutzfahrzeug, Vermietergemeinschaft, Vermietung, Wartung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Die im Rahmen von Leasingverträgen aufgewendeten Wartungsgebühren sind gem. § 8 Nr. 1 d GewStG dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof (BFH) ist die Revision anhängig.

In der offiziellen Datenbank des BFH sind hierzu die folgenden Informationen gespeichert:

BFH Anhängiges Verfahren III R 33/21
Aufnahme in die Datenbank am 18.02.2022
GewStG § 8 Nr 1 Buchst d
Erfolgt eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung der gezahlten Wartungsgebühren für geleaste und zur Vermietung bestimmte Nutzfahrzeuge gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG, wenn es sich bei dem Leasingvertrag um einen atypischen Mietvertrag handelt, auf welchen die mietrechtlichen Vorschriften des BGB nicht vollumfänglich anwendbar sind und die Wartungsgebühren aufgrund der Rechtsnatur des Leasingverhältnisses sowie der speziellen Regelung des Leasingvertrages als Leasingnehmerin zu tragen sind?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 15.06.2021 (6 K 10176/18)

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