Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.10.2021
Aktenzeichen: III R 15/18

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.02.2018
Aktenzeichen: 3 K 3018/15

Schlagzeile:

Keine Hinzurechnung von Stückzinsen eines Sachdarlehens

Schlagworte:

Darlehen, Dauerschuld, Entgelt, Gewerbesteuer, Hinzurechnung, Sachdarlehen, Stückzinsen, Wertpapierdarlehen

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Erhält ein Unternehmen ein Sachdarlehen über festverzinsliche Anleihen, die es nach Empfang veräußert und später zwecks Rückgabe zurückerwirbt, so sind weder die beim Rückerwerb dem Veräußerer zu vergütenden Stückzinsen noch die im Zeitraum zwischen der Überlassung der Anleihen und deren Rückgabe an den Darlehensgeber aufgelaufenen Stückzinsen als Entgelte für Schulden hinzuzurechnen.

2. Eine konkludente Abbedingung des § 101 BGB -- die Zinsen der überlassenen Anleihen stehen der Verleiherin zu -- begründet kein zusätzliches Entgelt für die Gewährung eines Wertpapierdarlehens.

GewStG 2002 § 8 Nr. 1
BGB § 607, § 609, § 101 Nr. 2
EStG § 4 Abs. 4
HGB § 255

Tenor:

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 22.02.2018 - 3 K 3018/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Hinweis:

Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt

zur Suche nach Steuer-Urteilen