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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.12.2021
Aktenzeichen: IX R 10/21

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.02.2021
Aktenzeichen: 8 K 3125/18

Schlagzeile:

Einheitliche Entschädigung bei mehreren Teilleistungen aufgrund Arbeitsplatzverlusts

Schlagworte:

Abfindung, Arbeitsplatzverlust, Außerordentliche Einkünfte, Einheitlichkeit, Entschädigung, Kündigung, Startprämie, Teilentschädigung, Teilleistung, Transfergesellschaft, Zusammenballung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Eine einheitliche, in unterschiedlichen Veranlagungszeiträumen ausgezahlte Entschädigung kann vorliegen, wenn alle Teilleistungen auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückzuführen sind.

Dies gilt auch, soweit eine Teilentschädigung (sog. Startprämie) dafür geleistet wird, dass der Arbeitnehmer sein Beschäftigungs- und Qualifizierungsverhältnis bei der Transfergesellschaft vorzeitig kündigt, weil er bei einem anderen Arbeitgeber ein neues Arbeitsverhältnis beginnt.

EStG § 24 Nr. 1 Buchst. A, Buchst. B, § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2

Tenor:

Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 22.02.2021 - 8 K 3125/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.

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