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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.03.2022
Aktenzeichen: VIII R 24/19

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.07.2019
Aktenzeichen: 7 K 2862/17 E

Schlagzeile:

Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines Pkw bei der Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags und einer Sonderabschreibung nach § 7g EStG

Schlagworte:

Beweismittel, Fahrtenbuch, Investitionsabzugsbetrag, Nachweis, Nutzung, PkW, Pkw-Nutzung, Sonderabschreibung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Ein Steuerpflichtiger kann die Anteile der betrieblichen und der außerbetrieblichen Nutzung eines Pkw, für den er einen Investitionsabzugsbetrag und eine Sonderabschreibung nach § 7g EStG in Anspruch genommen hat, nicht nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, sondern auch durch andere Beweismittel nachweisen (Anschluss an BFH-Urteil vom 15.07.2020 - III R 62/19, BFHE 271, 71).

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4, § 7g

Tenor:

Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 10.07.2019 - 7 K 2862/17 E aufgehoben.

Die Sache wird an das Finanzgericht Münster zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

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