Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Sächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.12.2020
Aktenzeichen: 2 K 157/20

Schlagzeile:

Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Nutzung der Wohnung eines Angehörigen

Schlagworte:

Angehörige, Eigentum, Handwerkerleistung, Handwerkerleistungen, Haushaltsnahe Leistungen, Steuerermäßigung, Verpflichtung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen ist nicht zu gewähren, wenn der Steuerpflichtige in einer Wohnung im Dachgeschoss des Hauses seiner Mutter lebt und die Aufwendungen für eine Dachsanierung bezahlt. Das gilt unabhängig davon, ob die Wohnungsüberlassung durch Angehörige im Rahmen eines Mietverhältnisses oder unentgeltlich erfolgt ist.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof (BFH) ist die Revision anhängig.

In der offiziellen Datenbank des BFH sind hierzu die folgenden Informationen gespeichert:

BFH Anhängiges Verfahren VI R 23/21
Aufnahme in die Datenbank am 18.03.2022
EStG § 35a
Fordert § 35a EStG für den Abzug von Handwerkerleistungen, dass die Leistungen zugunsten eines Wirtschaftsguts erbracht werden, das im (wirtschaftlichen) Eigentum des Steuerpflichtigen steht oder an dem der Steuerpflichtige ein (obligatorisches) Nutzungsrecht hat (hier: durch Steuerpflichtigen beauftragte und gezahlte Dachsanierung für eigenen im Obergeschoss des Hauses seiner Mutter geführten Haushalt)? Ist eine Verpflichtung zur Tätigung der Aufwendungen Voraussetzung für die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorgehend: Sächsisches Finanzgericht Urteil vom 16.12.2020 (2 K 157/20)

zur Suche nach Steuer-Urteilen