Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.03.2022
Aktenzeichen: VIII R 19/19

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.05.2019
Aktenzeichen: 1 K 999/16

Schlagzeile:

Ordnungsgemäße Bekanntgabe eines Steuerbescheids bei vermuteter Bevollmächtigung

Schlagworte:

Bekanntgabe, Bevollmächtigter, Bevollmächtigung, Duldungsvollmacht, Steuerbescheid, Verfahrensrecht, Vollmacht

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Treten Angehörige der steuerberatenden Berufe für einen Steuerpflichtigen gegenüber Finanzbehörden auf, wird auch vor der Einfügung des § 80 Abs. 2 Satz 1 AO i.d.F. des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016 (BGBl I 2016, 1679) mit Wirkung vom 01.01.2017 die ordnungsgemäße Bevollmächtigung ohne Vorlage einer schriftlichen Vollmacht vermutet.

2. Diese Vermutung gilt trotz Vorliegens einer auf bestimmte Zeiträume beschränkten schriftlichen Vollmacht auch für außerhalb der schriftlichen Vollmacht liegende Zeiträume, wenn der Angehörige der steuerberatenden Berufe für diese Zeiträume gegenüber dem FA wie ein Bevollmächtigter auftritt.

AO § 80 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1, § 122 Abs. 1 Satz 3

Tenor:

Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 23.05.2019 - 1 K 999/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.

zur Suche nach Steuer-Urteilen