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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Paket
Datum: 15.12.2021
Aktenzeichen: XI R 3/20

Vorinstanz:

FG Berlin-Brandenburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.08.2019
Aktenzeichen: 7 K 7342/16

Schlagzeile:

Tätigkeit eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers ist kein Schul- oder Hochschulunterricht

Schlagworte:

Berater, Dozent, Hochschulunterricht, Konfliktprävention, Persönlichkeitstrainer, Präventionsberater, Schulunterricht, Steuerfreier Umsatz, Trainer, Umsatzsteuer, Unterricht, Unterrichtende Tätigkeit

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Die Tätigkeit eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers ist kein Schul- oder Hochschulunterricht i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL.

UStG § 4 Nr. 21
MwStSysRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j

Tenor:

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 14.08.2019 - 7 K 7342/16 wegen Umsatzsteuer 2010 sowie im Kostenpunkt aufgehoben.

Die Sache wird insoweit an das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des gesamten Verfahrens übertragen.

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