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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.03.2022
Aktenzeichen: VI R 37/19

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.10.2019
Aktenzeichen: 10 K 963/18 E

Schlagzeile:

Zustellung von Steuerbescheiden in der Schweiz

Schlagworte:

Bekanntgabe, Öffentliche Zustellung, Post, Schweiz, Steuerbescheid, Verfahrensrecht, Zustellung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Eine Zustellung von Einkommensteuerbescheiden an einen in der Schweiz wohnhaften Steuerpflichtigen unmittelbar durch die Post ist völkerrechtlich erstmals für Besteuerungszeiträume ab dem 01.01.2018 zulässig.

AO § 122, § 155
VwZG § 9, § 10
WÜRV Art. 31
Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen Art. 1 Abs. 2, Art. 2, Art. 17, Art. 28 Abs. 6, Art. 30

Tenor:

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 08.10.2019 - 10 K 963/18 E aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Kläger zu tragen.

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