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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.02.2022
Aktenzeichen: VIII R 32/19

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.07.2019
Aktenzeichen: 8 K 1194/15

Schlagzeile:

Zufluss von Kapitalerträgen beim beherrschenden Gesellschafter einer ausländischen Kapitalgesellschaft

Schlagworte:

Ausland, Ausländische Kapitalgesellschaft, Beherrschender Gesellschafter, DBA-Kroatien, Gewinnausschüttung, Kapitaleinkünfte, Kapitalgesellschaft, Kroatien, Zufluss

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Dem beherrschenden Gesellschafter einer ausländischen Kapitalgesellschaft fließt ein Gewinnanteil gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG im Zeitpunkt des Gewinnausschüttungsbeschlusses zu, wenn die Gesellschaft zahlungsfähig ist und er nach Maßgabe des ausländischen Rechts zu diesem Zeitpunkt wirtschaftlich über den Gewinnanteil verfügen kann.

EStG § 11 Abs. 1 Satz 1, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1
DBA-Kroatien Art. 10
FGO § 155 Satz 1
ZPO § 293

Tenor:

Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 23.07.2019 - 8 K 1194/15 aufgehoben.

Die Sache wird an das Finanzgericht Baden-Württemberg zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

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