Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 06.05.2022 |
Aktenzeichen: | V S 7/21 (AdV) |
Schlagzeile: |
Steuersatzermäßigung für Werbelebensmittel
Schlagworte: |
Lebensmittel, Steuersatz, Steuersatzermäßigung, Umsatzsteuer, Werbelebensmittel
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Handelt es sich bei gelieferten Gegenständen um Lebensmittel, ist ernstlich zweifelhaft, ob der Steuersatzermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Anlage 2 UStG entgegensteht, dass der Abnehmer diese zur Erzielung einer Werbewirkung erwirbt.
FGO § 69,
UStG § 12 Abs 2 Nr 1, Anl 2,
EGRL 112/2006 Art 98, Anh 3 Nr 1
Tenor:
Die Vollziehung des Umsatzsteuerbescheides 2017 vom 16.07.2020 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 01.10.2020 wird in Höhe von … € aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.