Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 04.08.2022 |
Aktenzeichen: | VI R 35/20 |
Vorinstanz: |
FG Niedersachsen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 08.07.2020 |
Aktenzeichen: | 9 K 78/19 |
Schlagzeile: |
Kein Werbungskostenabzug für Familienheimfahrten bei Zuzahlungen an den Arbeitgeber für die Nutzungsüberlassung eines Dienstwagens
Schlagworte: |
Dienstwagen, Doppelte Haushaltsführung, Fahrkosten, Fahrtkosten, Familienheimfahrt, Familienheimfahrten, Nutzungsentgelt, Privatnutzung, Werbungskosten, Zuzahlung
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Nutzt der Arbeitnehmer ein ihm von seinem Arbeitgeber auch zur außerdienstlichen Nutzung überlassenes Kfz für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung, so scheidet ein Werbungskostenabzug auch dann aus, wenn der Arbeitnehmer hierfür ein Nutzungsentgelt leisten muss oder individuelle Kfz-Kosten zu tragen hat.
Tenor:
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 08.07.2020 - 9 K 78/19 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.