Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 31.08.2022
Aktenzeichen: X R 29/20

Schlagzeile:

Jahr des Rentenbeginns bei aufgeschobener Altersrente

Schlagworte:

Alterseinkünfte, Altersrente, Aufschub, Bindungswirkung, Freibetrag, Regelaltersgrenze, Rente, Rentenbeginn

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Das --für die Höhe des Besteuerungsanteils maßgebliche-- "Jahr des Rentenbeginns" (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 3 EStG) ist das Jahr, in dem der Rentenanspruch entstanden ist, also seine Voraussetzungen erfüllt sind.

2. Wird der Beginn des Renteneintritts auf Antrag des Rentenberechtigten zur Erlangung eines höheren Rentenanspruchs über das Erreichen der Regelaltersgrenze hinaus aufgeschoben, ist der Zeitpunkt maßgeblich, den der Rentenberechtigte in Übereinstimmung mit den entsprechenden Rechtsgrundlagen des für ihn geltenden Versorgungssystems als Beginn seiner aufgeschobenen Altersrente bestimmt.

3. Der erstmals für das Jahr, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt, zu ermittelnde steuerfreie Teilbetrag der Rente hat für Folgejahre keine Bindungswirkung. Ein eventueller Fehler, der dem Finanzamt in einem bestandskräftig veranlagten Vorjahr bei der Ermittlung des steuerfreien Rententeilbetrags unterlaufen ist, ist daher nicht in die Folgejahre zu übernehmen.

EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa S 3, EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa S 5, AO § 157 Abs 2, AO § 179 Abs 1, AO § 182 Abs 1 S 1, GG Art 3 Abs 1, EStG VZ 2016

Tenor:

Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 02.09.2020 - 2 K 159/19 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Aktuelle Ergänzung: Beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil anhängig.

In der offiziellen Datenbank des BFH sind hierzu die folgenden Informationen gespeichert:

BVerfG Anhängiges Verfahren 2 BvR 2212/22
Aufnahme in die Datenbank am 20.04.2023
EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa S 3 ; EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa S 5 ; AO § 157 Abs 2 ; AO § 182 Abs 1 S 1 ; GG Art 3 Abs 1
Jahr des Rentenbeginns bei aufgeschobener Altersrente
--Verfassungsbeschwerde--
Vorgehend: BFH Urteil vom 31.08.2022 (X R 29/20)

zur Suche nach Steuer-Urteilen