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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.11.2022
Aktenzeichen: 3 K 1201/21 F

Schlagzeile:

Marktanpassungsabschlag bei der Bewertung eines Miteigentumsanteils

Schlagworte:

Abschlag, Bewertung, Erbschaftsteuer, gemeiner Wert, Grundstück, Marktanpassungsabschlag, Miteigentumsanteil, Verkehrswert

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Bei der Bewertung eines Miteigentumsanteils an einer Immobilie für die Erbschaftsteuer darf vom anteiligen Verkehrswert des Grundstücks ein Marktanpassungsabschlag vorgenommen werden.

Liegen für die Bewertung des Miteigentumsanteils keine spezifischen Daten vor, ist ein marktüblicher Abschlag zu schätzen.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof (BFH) ist die Revision anhängig.

In der offiziellen Datenbank des BFH sind hierzu die folgenden Informationen gespeichert:

BFH Anhängiges Verfahren II R 57/22
Aufnahme in die Datenbank am 19.05.2023
BewG § 9 ; BewG § 198
Darf bei der Bewertung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück für Erbschaftsteuerzwecke vom anteiligen Verkehrswert des Grundstücks ein zusätzlicher Marktanpassungsabschlag vorgenommen werden?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorgehend: FG Münster Urteil vom 24.11.2022 (3 K 1201/21 F)

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