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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.09.2022
Aktenzeichen: VIII R 39/19

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.09.2019
Aktenzeichen: 15 K 1378/18

Schlagzeile:

Keine Steuerbefreiung von Zuschüssen zum Mutterschaftsgeld bei arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnissen

Schlagworte:

Gleichheit, Gleichheitssatz, Mutterschaft, Mutterschaftsgeld, Rundfunk, Schwangerschaft, Selbständige Arbeit, Steuerbefreiung, Tarifvertrag, Zuschuss

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Tarifvertragliche Zuschüsse einer Rundfunkanstalt an eine selbständige Journalistin anlässlich ihrer Schwangerschaft und Mutterschaft sind nicht gemäß § 3 Nr. 1 Buchst. d EStG steuerfrei.

2. Die Vorschrift des § 3 Nr. 1 Buchst. d EStG verletzt insoweit nicht den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes.

EStG § 3 Nr. 1 Buchst. d, § 18 Abs. 1 Nr. 1
MuSchG a.F. § 14
GG Art. 3 Abs. 1

Tenor.

Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 12.09.2019 - 15 K 1378/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.

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