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Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.08.2022
Aktenzeichen: 4 K 879/21 AO

Schlagzeile:

Kein Recht auf Akteneinsicht in Vorgänge der Betriebsprüfung

Schlagworte:

Abgabenordnung, Akteneinsicht, Betriebsprüfung, Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO, Verfahrensrecht

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Das Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO eröffnet nicht das Recht auf Akteneinsicht in Vorgänge der Betriebsprüfung, da diese neben den den Steuerpflichtigen betreffenden personenbezogenen Daten auch Angaben Dritter enthalten, wie etwa Dokumente und Aktenvermerke bezüglich einer anonymen Anzeige.

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