Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 10.08.2022 |
Aktenzeichen: | 4 K 879/21 AO |
Schlagzeile: |
Kein Recht auf Akteneinsicht in Vorgänge der Betriebsprüfung
Schlagworte: |
Abgabenordnung, Akteneinsicht, Betriebsprüfung, Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO, Verfahrensrecht
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Das Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO eröffnet nicht das Recht auf Akteneinsicht in Vorgänge der Betriebsprüfung, da diese neben den den Steuerpflichtigen betreffenden personenbezogenen Daten auch Angaben Dritter enthalten, wie etwa Dokumente und Aktenvermerke bezüglich einer anonymen Anzeige.