Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 20.07.2022 |
Aktenzeichen: | 4 K 88/21 |
Schlagzeile: |
Privates Veräußerungsgeschäft nach Grundstücksteilung
Schlagworte: |
Gartengrundstück, Grundstück, Grundstücksteilung, Nutzung zu eigenen Wohnzwecken, Parzellierung, Privates Veräußerungsgeschäft, Sonstige Einkünfte
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Der Verkauf eines Gartengrundstücksteils ist bei weiterhin bestehender Wohnnutzung im Übrigen nicht von der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft ausgenommen.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.
Revision eingelegt - BFH-AZ.: IX R 14/22.
In der offiziellen Datenbank des BFH sind hierzu die folgenden Informationen gespeichert:
BFH Anhängiges Verfahren IX R 14/22
Aufnahme in die Datenbank am 20.12.2022
EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 3
Flurmäßige Abtrennung und anschließende Veräußerung einer unbebauten Teilfläche aus einem Flurstück, welches aus einer eigengenutzten Immobilie mit einer großzügigen Gartenfläche bestand. Kann die unbebaute, als Garten genutzte Fläche für sich den privilegierten Tatbestand einer Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG beanspruchen, da sie in einem Nutzen- und Funktionszusammenhang zum bewohnten Objekt stand?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 20.07.2022 (4 K 88/21)