Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 14.12.2022 |
Aktenzeichen: | X R 19/21 |
Vorinstanz: |
FG Hamburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 13.10.2020 |
Aktenzeichen: | 2 K 218/18 |
Schlagzeile: |
Beitrittsaufforderung an das Bundesfinanzministerium zum Verfahren zur Schätzung anhand der Richtsatzsammlung
Schlagworte: |
Außenprüfung, Äußerer Betriebsvergleich, Beitrittsaufforderung, Betriebsprüfung, Betriebsvergleich, Richtsatzsammlung, Schätzung
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Das BMF wird aufgefordert, dem Revisionsverfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen ein äußerer Betriebsvergleich in Gestalt einer Schätzung anhand der Richtsätze der amtlichen Richtsatzsammlung des BMF zulässig ist.
Normen:
FGO § 122 Abs. 2 Satz 3
AO § 162 Abs. 1, Abs. 2 Sätze 1 und 2
Tenor:
Das Bundesministerium der Finanzen wird nach § 122 Abs. 2 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung aufgefordert, dem Verfahren beizutreten.