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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.12.2022
Aktenzeichen: I R 53/19

Vorinstanz:

FG Schleswig-Holstein
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.09.2019
Aktenzeichen: 1 K 73/18

Schlagzeile:

Keine Drittanfechtung bei Feststellungsbescheiden zum steuerlichen Einlagekonto

Schlagworte:

Anfechtung, Anteilseigner, Drittanfechtung, Einlagekonto, Feststellungsbescheid, Verfahrensrecht

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ist nicht befugt, den gegen die Kapitalgesellschaft ergangenen Bescheid über die gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos anzufechten.

Normen:

KStG § 27 Abs. 2
FGO § 40 Abs. 2
AO § 166
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3

Tenor:

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 19.09.2019 - 1 K 73/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

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